Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MUKEN)
Wichtige Änderungen: Der Grenzwert für Haustüren wurde demjenigen für Fenster gleichgesetzt. Das Türblatt muss mindestens U=1,1 W/m2K ausweisen. Dies gilt für alle Aussentüren, also auch für Neben- und Kellereingänge, wenn diese beheizt sind.
Praktische Umsetzung: Bei Umbautenist es unerlässlich, die Situation vor Ort zu begutachten, damit die Anschlüsse und Details entsprechend berücksichtigt werden können.
Für Neubauten gelten die Vorschriften gemäss SIA. Aufgrund der Krümmungsgefahr empfehlen wir eine Türblatthöhe von maximal 2200mm im Licht und eher helle Farben, da sich sonst das Türblatt «aufheizt». Bei Mehrpunkteverriegelungen ist eine drückerbediente Lösung vorzuziehen, da sie einen wesentlich höheren Bedienkomfort bietet.
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